Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

1. Staatspolitik und Rechtsordnung

89.243 Parlamentarische Initiative (Puk EJPD 89.006)
Geschäftsprüfungskommissionkommission. Bildung einer Delegation
Initiative parlementaire (CEP 89.006)
Commission de gestion. Constitution d'une délégation

Bericht der Kommission des Ständerates vom 12.12.1990 (BBl 1991 I, 1034 / FF 1991 I, 992)
Stellungnahme des Bundesrates vom 20.02.1991 (BBl I, 1467 / FF I, 1397)

Ausgangslage

Über die Einsetzung und die Tätigkeit der Puk EJPD vergleiche man die Ausführungen im vorangegangenen Legislaturbericht (S. 12ff.). Die von den Räten gutgeheissene parlamentarische Initiative (89.243) verlangt, dass die Geschäftsprüfungskommissionen eine Delegation bestimmen können, welche über erweiterte Untersuchungsrechte verfügt (Aktenherausgabe auch gegen den Willen des Bundesrates, Anhörung von Beamten und Privatpersonen als Zeugen).

Verhandlungen

A. Geschäftsprüfungsdelegation

SR 11.06.1991 AB 1991, 458
NR 19.09.1991 AB 1991, 1542
SR / NR Herbst- und Wintersession 1991
SR / NR 13.12.1991 Schlussabstimmungen (34:0 / 140:0)

Der Ständerat stimmte einer Änderung des GVG zur Schaffung einer derartigen Delegation zu. Er beschloss die Bildung einer ständigen, aus je drei Mitgliedern der Geschäftsprüfungskommissionen der beiden Räte gebildeten Geschäftsprüfungsdelegation. Allerdings schränkte er die Untersuchungsrechte gegenüber den Anträgen der vorberatenden Kommission ein. - Der Nationalrat erweiterte gegenüber den Beschlüssen des Erstrates die Rechte der Delegation. Die Vertreter der kleinen Fraktionen und der SP kämpften vergeblich für eine Vergrösserung der Delegation. - In der Differenzbereinigung beschloss der Ständerat, die vom Nationalrat verabschiedete Kompetenzerweiterung der GPK von der Frage der Schaffung einer Geschäftsprüfungsdelegation abzutrennen, damit letztere rasch beschlossen werden konnte. Dies geschah mit der Ergänzung des Geschäftsverkehrsgesetzes durch den neuen Artikel 47bis Absatz 3 sowie den neuen Artikel 47quinquies.

B. Rechte der Geschäftsprüfungskommissionen

Zusatzbericht der Kommission des Nationalrates vom 21.11.1992 (BBl VI, 487 / FF VI, 447)

Stellungnahme des Bundesrates vom 23.12.1992 (BBl 1993 I, 165 / FF 1993 I, 145)

Die Beratungen über die Ausweitung der Rechte der GPK führten zu einem längeren Seilziehen zwischen GPK und Bundesrat, das schliesslich am 8. Oktober 1993 mit der Verabschiedung der neuen Artikel 47ter Absatz 2 und 3 sowie 47quater Absatz 3bis des Geschäftsverkehrsgesetzes beendet werden konnte.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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