Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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1. Staatspolitik und Rechtsordnung
89.243 |
Parlamentarische Initiative (Puk EJPD
89.006) |
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Geschäftsprüfungskommissionkommission.
Bildung einer Delegation |
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Initiative parlementaire (CEP 89.006) |
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Commission de gestion. Constitution d'une
délégation |
Bericht der Kommission des Ständerates vom 12.12.1990 (BBl
1991 I, 1034 / FF 1991 I, 992)
Stellungnahme des Bundesrates vom 20.02.1991 (BBl I, 1467 / FF I, 1397)
Ausgangslage
Über die Einsetzung und die Tätigkeit der Puk EJPD
vergleiche man die Ausführungen im vorangegangenen Legislaturbericht (S. 12ff.). Die von
den Räten gutgeheissene parlamentarische Initiative (89.243) verlangt, dass die
Geschäftsprüfungskommissionen eine Delegation bestimmen können, welche über erweiterte
Untersuchungsrechte verfügt (Aktenherausgabe auch gegen den Willen des Bundesrates,
Anhörung von Beamten und Privatpersonen als Zeugen).
Verhandlungen
A. Geschäftsprüfungsdelegation
SR |
11.06.1991 |
AB 1991, 458 |
NR |
19.09.1991 |
AB 1991, 1542 |
SR / NR |
Herbst- und Wintersession 1991 |
SR / NR |
13.12.1991 |
Schlussabstimmungen (34:0 / 140:0) |
Der Ständerat stimmte einer Änderung des GVG zur
Schaffung einer derartigen Delegation zu. Er beschloss die Bildung einer ständigen, aus
je drei Mitgliedern der Geschäftsprüfungskommissionen der beiden Räte gebildeten
Geschäftsprüfungsdelegation. Allerdings schränkte er die Untersuchungsrechte gegenüber
den Anträgen der vorberatenden Kommission ein. - Der Nationalrat erweiterte
gegenüber den Beschlüssen des Erstrates die Rechte der Delegation. Die Vertreter der
kleinen Fraktionen und der SP kämpften vergeblich für eine Vergrösserung der
Delegation. - In der Differenzbereinigung beschloss der Ständerat, die vom Nationalrat
verabschiedete Kompetenzerweiterung der GPK von der Frage der Schaffung einer
Geschäftsprüfungsdelegation abzutrennen, damit letztere rasch beschlossen werden konnte.
Dies geschah mit der Ergänzung des Geschäftsverkehrsgesetzes durch den neuen
Artikel 47bis Absatz 3 sowie den neuen Artikel 47quinquies.
B. Rechte der Geschäftsprüfungskommissionen
Zusatzbericht der Kommission des Nationalrates vom
21.11.1992 (BBl VI, 487 / FF VI, 447)
Stellungnahme des Bundesrates vom 23.12.1992 (BBl 1993 I,
165 / FF 1993 I, 145)
Die Beratungen über die Ausweitung der Rechte der GPK
führten zu einem längeren Seilziehen zwischen GPK und Bundesrat, das schliesslich am 8.
Oktober 1993 mit der Verabschiedung der neuen Artikel 47ter Absatz 2 und 3 sowie
47quater Absatz 3bis des Geschäftsverkehrsgesetzes beendet werden konnte.
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